Bei einer erbrechtlichen Beratung wird in der Regel zunächst die aktuelle Situation des Mandanten analysiert. Dazu gehören unter anderem die vorhandenen Vermögenswerte, mögliche Erben und eventuelle Testamente. Anschließend werden die individuellen Wünsche und Ziele des Mandanten besprochen, um eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. Der Berater wird dem Mandanten dabei helfen, die rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und aufzeigen, welche Schritte zur optimalen Regelung des Nachlasses erforderlich sind.
Im Verlauf der Beratung werden auch Fragen zu steuerlichen Aspekten des Erbfalls geklärt und gegebenenfalls Empfehlungen zur Optimierung der steuerlichen Situation gegeben. Der Berater wird den Mandanten über die verschiedenen Optionen informieren und gemeinsam mit ihm eine Strategie entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den individuellen Bedürfnissen des Mandanten entspricht. Am Ende der Beratung erhält der Mandant eine umfassende Einschätzung seiner erbrechtlichen Situation und konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise.
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